Grundstückskauf
Schon am 14.12.2005 hatten wir dann den Vorentwurf für den
Grundstückskaufvertrag in den Händen - 12 Seiten Juristendeutsch!
Praktisch zu jedem der Abschnitte bzw. Paragraphen gab es
Verständnisfragen unsererseits. Der von der Verkäuferin
beauftragte Notar war aber sehr
hilfsbereit und geduldig und beantwortete alle unsere Fragen schnell und
kompetent.
Ein für uns sehr positiver Punkt kam auf Anregung des Notars zum
Vorschein. Auf unsere Nachfrage zum Thema "§6 Erschließungskosten" des
Grundstückskaufvertrages ergab es sich im Gespräch, daß wir
uns ja auch an den Revisionsschacht der anderen Hälfte des geteilten
Grundstücks anschließen lassen könnten, wenn die Lage des
Revisionsschachtes das möglich macht. Dazu müsse aber auf der
einen Seite ein Durchleitungsrecht über das Nachbargrundstück im
Grundbuch eingetragen werden (was in Deutschland so alles geregelt werden
muß ;-) ) und andererseits müsse die Stadt Wildeshausen dem
ebenfalls zustimmen bzw. sie dürfte nicht darauf bestehen, daß
jedes Grundstück seinen eigenen Revisionsschacht haben müsse. Den
letzten Punkt konnte ich mit dem Tiefbauamt der Stadt noch vor Weihnachten
im für uns positiven Sinne klären. Nur die Zustimmung der
Verkäuferin ließ auf sich warten - kam dann aber letztlich doch.
Am 17.01.2006 war es dann soweit: Wir unterzeichneten beim Notar den
Kaufvertrag für das Grundstück. Ab jetzt waren wir stolze
Grundbesitzer!
Es folgten dann noch diverse Schriftwechsel, die die juristische Abwicklung
betrafen. So mußten sowohl die Stadt Wildeshausen als auch der
Landkreis Oldenburg auf ihr Vorkaufsrecht verzichten. Die Finanzierung durch
die Sparkasse mußte noch erfolgen
(mündlich war das alles schon geklärt) und es mußte wegen
des Durchleitungsrechtes noch die genaue Lage des Revisionsschachtes
ermittelt werden. Letztlich war der notarielle "Kram" dann am 13.04.2006
komplett erledigt und wir waren endgültig die Eigentümer des
Grundstücks.
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