Grundstückskauf

Schon am 14.12.2005 hatten wir dann den Vorentwurf für den Grundstückskaufvertrag in den Händen - 12 Seiten Juristendeutsch! Praktisch zu jedem der Abschnitte bzw. Paragraphen gab es Verständnisfragen unsererseits. Der von der Verkäuferin beauftragte Notar war aber sehr hilfsbereit und geduldig und beantwortete alle unsere Fragen schnell und kompetent.
Ein für uns sehr positiver Punkt kam auf Anregung des Notars zum Vorschein. Auf unsere Nachfrage zum Thema "§6 Erschließungskosten" des Grundstückskaufvertrages ergab es sich im Gespräch, daß wir uns ja auch an den Revisionsschacht der anderen Hälfte des geteilten Grundstücks anschließen lassen könnten, wenn die Lage des Revisionsschachtes das möglich macht. Dazu müsse aber auf der einen Seite ein Durchleitungsrecht über das Nachbargrundstück im Grundbuch eingetragen werden (was in Deutschland so alles geregelt werden muß ;-) ) und andererseits müsse die Stadt Wildeshausen dem ebenfalls zustimmen bzw. sie dürfte nicht darauf bestehen, daß jedes Grundstück seinen eigenen Revisionsschacht haben müsse. Den letzten Punkt konnte ich mit dem Tiefbauamt der Stadt noch vor Weihnachten im für uns positiven Sinne klären. Nur die Zustimmung der Verkäuferin ließ auf sich warten - kam dann aber letztlich doch.

Am 17.01.2006 war es dann soweit: Wir unterzeichneten beim Notar den Kaufvertrag für das Grundstück. Ab jetzt waren wir stolze Grundbesitzer!

Es folgten dann noch diverse Schriftwechsel, die die juristische Abwicklung betrafen. So mußten sowohl die Stadt Wildeshausen als auch der Landkreis Oldenburg auf ihr Vorkaufsrecht verzichten. Die Finanzierung durch die Sparkasse mußte noch erfolgen (mündlich war das alles schon geklärt) und es mußte wegen des Durchleitungsrechtes noch die genaue Lage des Revisionsschachtes ermittelt werden. Letztlich war der notarielle "Kram" dann am 13.04.2006 komplett erledigt und wir waren endgültig die Eigentümer des Grundstücks.


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