Die Gesetze, welche in den Landen Thorans gelten
Hier sollen für die Reisenden, welche Thorans
Lande durchqueren oder sich darin aufhalten wollen, die wichtigsten
Regeln aufgestellt sein, auf daß sich niemand aus Unkenntnis in die
Gefahr begibt dagegen verstoßen zu haben und also dann unter diesen
Gesetzen zu leiden hat.
In allen Landstrichen, die im folgenden als Lande Thorans bezeichnet werden,
stehen entsprechende Hinweisschilder, welche diese Sammlung an Gesetzen
bekannt machen.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Kenntnisnahme
der Gesetze jedem einzelnen Reisenden selbst obliegt. Thorans Volk geht
davon aus, daß sich jeder, der sich in Thorans Landen aufhät
über die Gesetze informiert hat und diesen zustimmt!
Verbot der Bewachung
Es ist in Thorans Landen strengstens untersagt mit eigenen Einheiten diese
Gebiete zu bewachen. Die als Thorans Lande bekannten Regionen dürfen
nur von Mitgliedern des Stammes von Thoran bewacht werden.
Offenes Auftreten
Es ist in Thorans Landen strengstens untersagt, seine
Volkszugehörigkeit zu verbergen. Parteigetarnte Einheiten werden ohne
weiteren Anruf sofort mit Waffengewalt angegangen und entweder vernichtet
oder in die Flucht geschlagen. Von diesem Gesetz ist keinerlei Ausnahme
zugelassen!
Verbot der Tarnung
Es wird als unfreundlicher Akt angesehen, wenn sich Einheiten getarnt durch
die Lande Thorans bewegen, selbst wenn sie ihre Volkszugehörigkeit
nicht verbergen. Sollte so etwas bemerkt werden, so wird die entsprechende
Einheit ermahnt und bei weiterem Verstoß des Landes verwiesen. Alle
Einheiten mit dem Talent der Tarnung seien darauf hingewiesen, daß sie
dieses für die Zeit des Aufenthaltes in Thorans Landen entsprechend
nicht anwenden.
Verbot des Diebstahls
Es ist in den Landen Thorans verboten, das Geld anderer Einheiten zu
stehlen. Wird eine fremde Einheit dabei erwischt, wie sie entweder Thorans
Volk oder auch ein anderes Volk bestiehlt, so wird diese Einheit sofort des
Landes verwiesen. Weigert sie sich, die Lande Thorans zu verlassen, so wird
dafür mit Waffengewalt Sorge getragen. Von diesem Gesetz ist keine
Ausnahme zulässig.
Verbot des Steuereintreibens
Im allgemeinen ist es fremden Einheiten nicht erlaubt, sich in den Landen
Thorans die Steuerhoheit anzumaßen. Ausnahmen können jedoch durch
besonderen Erlaß Thorans erteilt werden. Wird eine fremde Einheit
dabei angetroffen, wie sie unrechtmäßig Steuern eintreibt, so
wird diese Einheit ermahnt, solches Tun in Zukunft zu unterlassen. Wird
gegen diese Ermahnung verstoßen, so wird die betreffende Einheit des
Landes verwiesen. Kommt sie dem Landesverweis nicht nach, so wird mit
Waffengewalt dafür gesorgt werden, daß die Einheit sich nicht
weiter in Thorans Landen aufhält.
Verbot der Anwendung von Magie
Es ist generell untersagt in den Landen Thorans Magie auszuüben. Von
dieser Regel gibt es nur eng umrissene Ausnahmen, die dann durch Thoran
selbst genehmigt werden. Wird eine fremde Einheit dabei beobachtet, wie sie
Magie anwendet, so wird diese sofort mit Waffengewalt angegangen!
Verbot des Tragens von Waffen
Größere Gruppen Bewaffneter sind in Thorans Landen nicht gerne
gesehen. Sollte - aus welchen Gründen auch immer - der Durchzug von
Bewaffneten durch die Lande Thorans nötig sein, so ist vorher eine
entsprechende Genehmigung einzuholen. Diese betrifft alle Einheiten, welche
mehr als 5 bewaffnete Personen umfassen. Kleinere Einheit Bewaffneter
dürfen sich in Thorans Landen frei bewegen.
Verbot der Spionage
Auch die Anwendung der Spionage ist in Thorans Landen nicht gerne gesehen.
Werden fremde Einheiten bei der Spionage ertappt, so werden sie ermahnt,
dieses in Zukunft zu unterlassen. Wird dem nicht Folge geleistet, so werden
diese Einheiten des Landes verwiesen.
Verbot des Errichtens von Gebäuden
Das Errichten jedweder Art von Gebäude in Thorans Landen ist dem Volke
Thorans vorbehalten. Andere Völker dürfen in Thorans Landen keine
Gebäude errichten. Bei Zuwiderhandlung wird das entsprechende
Gebäude, notfalls mit Waffengewalt, beschlagnahmt und fällt an
Thorans Volk.
Verbot des Schürfens nach Erzen und des Steinhauens
Es ist in Thorans Landen verboten, nach Erzen zu schürfen bzw. Steine
zu hauen. Bei Zuwiderhandlungen werden die Erze bzw. Steine beschlagnahmt
und fallen an Thorans Volk.
Verbot des Anwerbens von Bauern
Es ist in Thorans Landen verboten, Bauern zu rekrutieren. Ausnahmen sind nur
nach vorheriger Rücksprache mit Thoran zulässig.
Erlaubnis des Gaukelns
Allen fremden Einheiten wird hiermit die Erlaubnis erteilt, sich ihren
Lebensunterhalt durch Gaukelei, Sanges- und Erzählkunst oder sonstige
Unterhaltungen zu verdienen. Diese Erlaubnis gilt, solange sie nicht durch
einen gesonderten Aufruf (der dann den einzelnen betroffenen Einheiten im
voraus mitgeteilt wird) widerrufen wird.
Erlaubnis des Handelns
Alle Einheiten fremder Völker werden ausdrücklich ermutigt, auf
den Marktplätzen von Thorans Landen Handel zu treiben. Zur
reibungslosen Abwicklung ist der entsprechende Händler mit der
Abwicklung zu beauftragen. Dieser bietet fast dieselben Konditionen wie der
Markt selbst, handelt aber Waren in (fast) unbegrenzter Menge.
Jeder Händler gibt durch Aushang seine aktuellen Ein- und
Verkaufspreise bekannt. Diese gelten für alle Völker, die nicht
der Allianz des aufgehenden Mondes angehören. Mitgliedsvölker der
Allianz des aufgehenden Mondes handeln zu besonderen Konditionen.
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