Die Gesetze, welche in den Landen Thorans gelten

Hier sollen für die Reisenden, welche Thorans Lande durchqueren oder sich darin aufhalten wollen, die wichtigsten Regeln aufgestellt sein, auf daß sich niemand aus Unkenntnis in die Gefahr begibt dagegen verstoßen zu haben und also dann unter diesen Gesetzen zu leiden hat.
In allen Landstrichen, die im folgenden als Lande Thorans bezeichnet werden, stehen entsprechende Hinweisschilder, welche diese Sammlung an Gesetzen bekannt machen.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Kenntnisnahme der Gesetze jedem einzelnen Reisenden selbst obliegt. Thorans Volk geht davon aus, daß sich jeder, der sich in Thorans Landen aufhät über die Gesetze informiert hat und diesen zustimmt!

Verbot der Bewachung

Es ist in Thorans Landen strengstens untersagt mit eigenen Einheiten diese Gebiete zu bewachen. Die als Thorans Lande bekannten Regionen dürfen nur von Mitgliedern des Stammes von Thoran bewacht werden.

Offenes Auftreten

Es ist in Thorans Landen strengstens untersagt, seine Volkszugehörigkeit zu verbergen. Parteigetarnte Einheiten werden ohne weiteren Anruf sofort mit Waffengewalt angegangen und entweder vernichtet oder in die Flucht geschlagen. Von diesem Gesetz ist keinerlei Ausnahme zugelassen!

Verbot der Tarnung

Es wird als unfreundlicher Akt angesehen, wenn sich Einheiten getarnt durch die Lande Thorans bewegen, selbst wenn sie ihre Volkszugehörigkeit nicht verbergen. Sollte so etwas bemerkt werden, so wird die entsprechende Einheit ermahnt und bei weiterem Verstoß des Landes verwiesen. Alle Einheiten mit dem Talent der Tarnung seien darauf hingewiesen, daß sie dieses für die Zeit des Aufenthaltes in Thorans Landen entsprechend nicht anwenden.

Verbot des Diebstahls

Es ist in den Landen Thorans verboten, das Geld anderer Einheiten zu stehlen. Wird eine fremde Einheit dabei erwischt, wie sie entweder Thorans Volk oder auch ein anderes Volk bestiehlt, so wird diese Einheit sofort des Landes verwiesen. Weigert sie sich, die Lande Thorans zu verlassen, so wird dafür mit Waffengewalt Sorge getragen. Von diesem Gesetz ist keine Ausnahme zulässig.

Verbot des Steuereintreibens

Im allgemeinen ist es fremden Einheiten nicht erlaubt, sich in den Landen Thorans die Steuerhoheit anzumaßen. Ausnahmen können jedoch durch besonderen Erlaß Thorans erteilt werden. Wird eine fremde Einheit dabei angetroffen, wie sie unrechtmäßig Steuern eintreibt, so wird diese Einheit ermahnt, solches Tun in Zukunft zu unterlassen. Wird gegen diese Ermahnung verstoßen, so wird die betreffende Einheit des Landes verwiesen. Kommt sie dem Landesverweis nicht nach, so wird mit Waffengewalt dafür gesorgt werden, daß die Einheit sich nicht weiter in Thorans Landen aufhält.

Verbot der Anwendung von Magie

Es ist generell untersagt in den Landen Thorans Magie auszuüben. Von dieser Regel gibt es nur eng umrissene Ausnahmen, die dann durch Thoran selbst genehmigt werden. Wird eine fremde Einheit dabei beobachtet, wie sie Magie anwendet, so wird diese sofort mit Waffengewalt angegangen!

Verbot des Tragens von Waffen

Größere Gruppen Bewaffneter sind in Thorans Landen nicht gerne gesehen. Sollte - aus welchen Gründen auch immer - der Durchzug von Bewaffneten durch die Lande Thorans nötig sein, so ist vorher eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Diese betrifft alle Einheiten, welche mehr als 5 bewaffnete Personen umfassen. Kleinere Einheit Bewaffneter dürfen sich in Thorans Landen frei bewegen.

Verbot der Spionage

Auch die Anwendung der Spionage ist in Thorans Landen nicht gerne gesehen. Werden fremde Einheiten bei der Spionage ertappt, so werden sie ermahnt, dieses in Zukunft zu unterlassen. Wird dem nicht Folge geleistet, so werden diese Einheiten des Landes verwiesen.

Verbot des Errichtens von Gebäuden

Das Errichten jedweder Art von Gebäude in Thorans Landen ist dem Volke Thorans vorbehalten. Andere Völker dürfen in Thorans Landen keine Gebäude errichten. Bei Zuwiderhandlung wird das entsprechende Gebäude, notfalls mit Waffengewalt, beschlagnahmt und fällt an Thorans Volk.

Verbot des Schürfens nach Erzen und des Steinhauens

Es ist in Thorans Landen verboten, nach Erzen zu schürfen bzw. Steine zu hauen. Bei Zuwiderhandlungen werden die Erze bzw. Steine beschlagnahmt und fallen an Thorans Volk.

Verbot des Anwerbens von Bauern

Es ist in Thorans Landen verboten, Bauern zu rekrutieren. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit Thoran zulässig.

Erlaubnis des Gaukelns

Allen fremden Einheiten wird hiermit die Erlaubnis erteilt, sich ihren Lebensunterhalt durch Gaukelei, Sanges- und Erzählkunst oder sonstige Unterhaltungen zu verdienen. Diese Erlaubnis gilt, solange sie nicht durch einen gesonderten Aufruf (der dann den einzelnen betroffenen Einheiten im voraus mitgeteilt wird) widerrufen wird.

Erlaubnis des Handelns

Alle Einheiten fremder Völker werden ausdrücklich ermutigt, auf den Marktplätzen von Thorans Landen Handel zu treiben. Zur reibungslosen Abwicklung ist der entsprechende Händler mit der Abwicklung zu beauftragen. Dieser bietet fast dieselben Konditionen wie der Markt selbst, handelt aber Waren in (fast) unbegrenzter Menge.
Jeder Händler gibt durch Aushang seine aktuellen Ein- und Verkaufspreise bekannt. Diese gelten für alle Völker, die nicht der Allianz des aufgehenden Mondes angehören. Mitgliedsvölker der Allianz des aufgehenden Mondes handeln zu besonderen Konditionen.


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